AGB

1) Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, per Email oder fernmündlich erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Mit der Reisebestätigung erhält der Kunde auch einen Sicherungsschein der Travelsafe GmbH - Versicherung, mit dem die nach § 651 K BGB geforderte Absicherung des Kunden dokumentiert wird. Der Reisende hat die Möglichkeit, mehrere Personen mit ihm anzumelden. In diesem Fall haftet er auch für die Erfüllung der Verbindlichkeiten der mit angemeldeten Personen gegenüber dem Reiseveranstalter.

 

2) Bezahlung
Mit dem Zugang der Reisebestätigung wird eine Anzahlung von 20 % fällig, maximal 350,00 Euro pro Reiseteilnehmer. Die Restzahlung hat bis 30 Tage vor Reisebeginn zu erfolgen. Die Reiseunterlagen werden nach Zahlungseingang, versandt.

 

3) Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Reisebestätigung, unter Berücksichtigung der Ausschreibung im jeweils gültigen Katalog. Nebenabreden bedürfen der Schriftform und einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter.

 

4) Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs) die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind in dem Rahmen gestattet, soweit diese Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Insbesondere ist der Reiseveranstalter berechtigt, die Streckenführung von Fahrten und Flügen, Unterkünfte und Transportmittel zu ändern, soweit ein wichtiger Grund dies rechtfertigt. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich geschuldeten Leistung. Sind Leistungsänderungen in erheblichem Maße notwendig, erhält der Kunde mit der Benachrichtigung die Berechtigung, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Angaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person oder pro Objekt auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird der Reiseveranstalter Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, darüber informieren. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen über 5 % des Reisepreises oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende kostenfrei zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, ihm eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte soll der Reisende unverzüglich nach Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung respektive Leistungsänderung gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen.

 

5) Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten im Interesse des Reisenden aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so ist der Veranstalter berechtigt, Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen zu verlangen. Bei der Berechnung werden ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendung der Reiseleistungen berücksichtigt. Der Reiseveranstalter kann den Ersatzanspruch wie folgt pauschalieren:
Die Rücktrittskosten betragen für:
Pauschalreisen / Einzelleistungen
bis 45 Tage vor Reisebeginn 20%, mindestens jedoch 60,00 Euro
44 bis 30 Tage vor Reisebeginn 30%
29 - 14 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises je Person
13 – 4 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises je Person
ab 3 Tage vor Reisebeginn
bzw. bei Nichterscheinen 90 % des Reisepreises je Person
Der Veranstalter behält sich höhere Rücktrittskosten für Teilbereiche (Transporte) vor, sofern diese den AGB der entsprechenden Leistungsträger entsprechen und sofern diese durch die pauschalierten Rücktrittskosten nicht abgedeckt werden können.
Dem Reisenden steht es in allen Fällen frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

 

5a) Umbuchung
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass eine dritte Person in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Dieses muß dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für die Umbuchung der Reisenden entstehen Kosten in Höhe von 60,00 Euro je Person.

 

6) Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann bis vier Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihm im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die gebuchte Reise bedeuten würden. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn der Reiseveranstalter die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z. B. Fehler in der Kalkulation). Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Der Reisende kann im Falle des Rücktritts die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden anzubieten. Macht der Reisende keinen Gebrauch von dem Ersatzangebot, erhält er seine bisher gezahlten Beträge unverzüglich zurück. Der Reiseveranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird oder wenn sich jemand in starkem Maß vertragswidrig verhält, so dass eine sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Der Reiseveranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, die im Prospekt / Internet bekannt gemacht wurde, kann der Reiseveranstalter bis zwei Wochen vor Reisebeginn zurücktreten. Der Reisende erhält die eingezahlten Beträge unverzüglich erstattet. Die Kündigung des Vertrages ist für den Reisenden und den Reiseveranstalter möglich, wenn die Durchführung der Reise durch höhere Gewalt erheblich beeinträchtigt, erschwert oder gefährdet wird: Der Veranstalter zahlt den eingezahlten Reisepreis zurück, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen.

 

7) Gewährleistung
Der Reiseveranstalter steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die Richtigkeit der Reisebeschreibung ein. Eine Haftung für Angaben in Fremdprospekten (Orts-, Hotelprospekte etc.) kann der Reiseveranstalter nicht übernehmen. Sollte die Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, kann der Reisende in angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Der Reisende ist jedoch verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei Leistungsstörungen mitzuwirken, damit die Schäden gering gehalten werden. Die Beanstandungen sind unmittelbar bei der örtlichen Reiseleitung oder per Telefon, Fax, Email bei dem Reiseveranstalter vorzutragen. Der Reiseveranstalter wird unverzüglich alles unternehmen, die Leistungsstörung zu beheben. Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen.

 

8) Haftung
Die Haftung des Reiseveranstalters auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Haftungen bei Beförderungen sind vom Reiseveranstalter ausgeschlossen. Der Reiseveranstalter verweist in diesem Zusammenhang auf die gesetzlichen Regelungen des Flug-, Bahn- und Schiffsverkehrs. Schäden durch mitgebrachtes Gerät (Surfbretter etc.) unterliegen nicht der Haftung des Reiseveranstalters.

 

9) Verjährung der Ansprüche
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reiseleistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach Beendigung der vertragsmäßigen Reisedauer gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Im eigenen Interesse sollten die Ansprüche schriftlich geltend gemacht werden. Die reisevertraglichen Ansprüche verjähren entgegen der gesetzlichen Regelung des § 651g, Abs. 2 BGB in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.

 

10) Versicherungen
Jeder Teilnehmer ist für seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, sofern diese nicht im Umfang der Reiseleistungen enthalten ist. Ferner wird empfohlen, eine Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflicht-Versicherung abzuschließen. Informationsmaterial erhalten Sie beim Reiseveranstalter oder in Ihrem Reisebüro.

 

11) Sonstige Bestimmungen
Für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Impfbestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich.

 

12) Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen. Ansprüche wegen Nichterbringung sind innerhalb eines Monats nach vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

 

13) Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.

 

14) Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Reisevertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Passau.

 

15) Veranstalter
Zreisen Petra Ziffels
Steinastr. 13
94086 Bad Griesbach

 

Tel: +49 171 63 67 508
Fax: +49 8532 92 33 45

 

Ust. ID: DE 254 05 41 91
Internet: http://www.zreisen.de
email: pz@zreisen.de